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  Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Preise und Nebenkosten

Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer zuzüglich Nebenkosten wie Verpackung, Versand-, Versicherungskosten und Nachnahmegebühren. Die angegebenen Preise gelten nur im Onlineshop.

2. Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Unterganges geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Gewerbekunden über.

3. Rücktritt vom Vertrag

Anel-Elektronik AG kann vom Vertrag zurücktreten, sofern der Kunde unrichtige Angaben bei der Bestellung gemacht hat, die für Anel-Elektronik AG von Bedeutung für den Vertragsabschluß waren. Insbesondere sind dies Angaben zu Name, Alter und Anschrift des Kunden. Weitergehende Rechte von Anel-Elektronik AG bleiben unberührt.

4. Fälligkeit der Vergütung

Der Kaufpreis inklusive aller Nebenkosten ist sofort fällig, spätestens bei Lieferung. Zahlung ist nur dann fristgemäß, wenn der gesamte Betrag ohne Abzüge bei Anel-Elektronik zum Fälligkeitstag eingegangen ist.

Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Anel-Elektronik AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen zu verlangen. Die Geltendmachung höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

5.1 Anel-Elektronik AG ist zur Zurückhaltung von Leistungen berechtigt, wenn der Kunde sich mit Zahlungen im Verzug befindet, oder Anel-Elektronik AG den aus Tatsachen begründeten Verdacht hat, die Kreditwürdigkeit des Kunden sei zweifelhaft.

5.2 Anel-Elektronik AG ist zur Verrechnung von Zahlungen des Kunden mit allen älteren gegen diesen noch bestehenden Forderungen, insbesondere auch Kosten und Zinsansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund diese bestehen, berechtigt.

5.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

6. Gewährleistung

Zeigen sich während der gesetzlichen Gewährleistungszeit von 24 Monaten Mängel, so gibt der Kunde Anel-Elektronik AG zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung (max. 2 mal). Diese kann nach Wahl von Anel-Elektronik AG auch durch Ersatzlieferung erfolgen. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Mangelfreiheit der Kaufsache, so wird der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung der Mängel setzen. Läuft diese Frist ab, ohne daß die gerügten Mängel beseitigt sind, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Es besteht kein Gewährleistungsanspruch auf Verschleißteile und Verbrauchsmaterial. Ein Gewährleistungsanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn ein Fabrikationsfehler vorliegt. Inhaltliche Fehler von Software sind an den Hersteller der Software zu melden und dort zu reklamieren. Dem Käufer ist bekannt, daß bei Software-Lieferungen nach dem Stand der Technik Fehler nicht ausgeschlossen werden können. Dementsprechend haftet Anel-Elektronik nicht für Sach- und Vermögensschäden, die durch die Benutzung der Software einschließlich der daraus resultierenden Folgeschäden entstehen.

7. Haftung

Anel-Elektronik AG haftet:

7.1 unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner leitenden Angestellten und gesetzlichen Vertreter sowie für schwerwiegendes Organisationsverschulden, Rechtsmängel und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften,

7.2 begrenzt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit Es sei denn ein Fall der Ziffer 7.1 liegt vor,

7.3 nicht für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn ein Fall der Ziffer 7.2 liegt vor.

Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.4 Datensicherung ist Sache des Kunden.

7.5 Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen.

7.6 Geöffnete Softwareverpackungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

8. Rügepflicht

Der Kunde hat die gelieferte Kaufsache zu untersuchen auf Vollständigkeit, Mangelfreiheit und Transportschäden.

Transportschäden hat der Kunde unverzüglich dem Transporteur und Anel-Elektronik zu melden, da diese sonst Ersatzansprüche verlieren könnte.

Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde diese Frist, verliert er seine Gewährleistungsrechte bezüglich der nicht fristgerecht gerügten offensichtlichen Mängel.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Kaufsache Eigentum von Anel-Elektronik. Ziffer 4 Satz 2 gilt entsprechend.

10. Besondere Bestimmungen betreffend Nutzungsrechte bei überlassung von Software

10.1 Vorrangig sind Nutzungsrechtsregelungen auf die beim Online-Angebot hingewiesen wurde.

10.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzungsrechtsbestimmungen (gegebenenfalls die des Herstellers bzw. Berechtigten) zu beachten.

10.3 Im übrigen erhält der Kunde nur ein einfaches Nutzungsrecht zur zeitgleichen Nutzung des Programmes auf nur einem Arbeitsplatz. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung der Software erforderlich ist. Hierzu gehört das Installieren auf nur einem Arbeitsplatz, das Anfertigen einer Sicherheitskopie und das Laden in den Arbeitsspeicher.

10.4 Software und Zeitschriften sind vom Umtausch ausgeschlossen.

(Ausnahme : Ungeöffnet und Original verpackt, nicht entsiegelt)

11. Allgemeines

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

11.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Düssedorf vereinbart.

12.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Die Parteien sind sich einig, daß Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstige Nebenabreden nicht bestehen.

12.4 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen nicht. Die Parteien sind sich einig, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke dieser Vereinbarung.

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13401454 Zugriffe seit Mittwoch, 10. Mai 2006